Ihre Wahlärztin für Neurologie & Allgemeinmedizin im Bezirk Graz Umgebung
Als Wahlärztin für Neurologie und Allgemeinmedizin biete ich Ihnen eine persönliche medizinische Betreuung mit ausreichend Zeit für Ihre individuellen Anliegen. Da ich keinen direkten Kassenvertrag habe, erfolgt die Abrechnung meiner ärztlichen Leistungen zunächst mit Ihnen. Die Honorarnote wird auf Wunsch von uns an Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger zur Rückverrechnung übermittelt.
Wie funktioniert die Abrechnung beim Wahlarzt?
Als Wahlärztin verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen. Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bzw. wir anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der möglichen Rückerstattung richtet sich nach den geltenden Kassentarifen und den tatsächlich erstattungsfähigen Leistungen.
Wichtige Informationen zur Abrechnung:
- Bezahlung der Honorarnote direkt in meiner Ordination
- Barzahlung oder bargeldlose Zahlung mit Bankomatkarte
- Rückerstattung bis zu 80 % des entsprechenden Kassentarifs
- Keine Erstattung von Leistungen außerhalb des Kassentarifkatalogs
- Auf Wunsch elektronische Einreichung der bezahlten Honorarnote
- Mögliche zusätzliche Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrem Versicherungsträger und Ihrem individuellen Versicherungsschutz ab.
Mehr Zeit für Ihre persönlichen Anliegen
Ein wesentlicher Vorteil meiner Wahlarztpraxis ist die Möglichkeit, mir ausreichend Zeit für Ihre Beschwerden und Fragen zu nehmen. Ich lege großen Wert auf eine ausführliche Anamnese, sorgfältige Untersuchungen und eine verständliche Besprechung der Ergebnisse. Gemeinsam entwickeln wir ein individuelles Behandlungskonzept, das Ihre gesundheitliche Situation berücksichtigt und sich an aktuellen medizinischen Erkenntnissen orientiert.
Kostenerstattung durch Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Nach der Bezahlung Ihrer Honorarnote können Sie diese bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Rückerstattung einreichen. Auf Wunsch unterstütze ich Sie durch die elektronische Übermittlung der Rechnung. Wenn Sie über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen, können je nach Vertrag weitere Kosten übernommen werden.